Steuerbegünstigte Veräußerung eines Teilbetriebs einer Fahrschule
Leitsatz
Eine steuerbegünstigte Teilbetriebs- bzw. Teilpraxisveräußerung erfordert den Verkauf eines selbständigen Büros inklusive
aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und Kundenbeziehungen sowie die völlige Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit in
dem dazugehörigen örtlich abgegrenzten Wirkungskreis. Beim Verkauf einer Fahrschulniederlassung fehlt es an der erforderlichen
Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen, wenn die zugehörigen Schulfahrzeuge nicht mit veräußert werden.
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