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FG München Urteil v. - 9 K 2706/01

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. aEStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 Buchst. a

Steuerpflicht einer Entschädigungsleistung

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

Die Schadensersatzleistung, die ein Steuerpflichtiger von der Versicherung seines Anwalts dafür erhält, dass dieser ihn in einem arbeitsrechtlichen Prozess fehlerhaft beraten hat, ist als Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerpflichtig. Sie gehört jedoch nicht zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, die den Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG mindern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 327 Nr. 9
MAAAB-10676

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FG München, Urteil v. 22.01.2003 - 9 K 2706/01

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