Angemessenheit von Pachtzahlungen bei
Betriebsaufspaltung
Körperschaftsteuer 1992 –
1995
Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum
–
Gewerbesteuermessbetrag 1992 –
1995
Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags 1992
– 1995
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf
den –
Feststellung des gemeinen Werts
der Anteile auf den –
Leitsatz
Überhöhte Pachtzahlungen,
die eine Betriebsgesellschaft (GmbH) an die Besitzgesellschaft leistet, sind
auch dann als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen, wenn die
Verzinsung des Eigenkapitals der Betriebsgesellschaft trotz der Zahlungen
ausreichend ist.
Fundstelle(n): OAAAB-10658
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 18.09.2001 - 6 K 1835/99
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