Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines
Grundstücks und schlüsselfertiger Errichtung eines Gebäudes
darauf durch Organträger und Organgesellschaft
Leitsatz
Die Übertragung eines
Grundstücks-(anteils) und die schlüsselfertige Errichtung eines
Wohnhauses darauf ist keine einheitliche (nach
§ 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG
steuerfreie) Leistung, wenn die Grundstückslieferung und die Bauleistung
von verschiedenen Rechtspersonen erbracht werden, selbst wenn diese Leistungen
in einem einheitlichen Vertrag vereinbart worden sind und die GmbH, die die
Bauleistungen ausführt, Organgesellschaft des
Grundstücksveräußerers ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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