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Finanzgericht München Urteil v. - 9 K 5141/98 EFG 2001 S. 1357

Gesetze: HGB § 249 Abs 2, HGB § 249 Abs 1, AO 1977 § 147, HGB § 257, EStG § 5 Abs 1

Rückstellungsfähigkeit des in Zusammenhang mit der Lagerung von nach gesetzlichen Vorschriften aufzubewahrenden Geschäftsunterlagen entstandenen Mietaufwands

Leitsatz

Aufwendungen, die durch den Abschluss eines Mietvertrages über Räumlichkeiten zur Lagerung der nach § 257 HGB und § 147 AO 1977 aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen entstehen, sind nicht rückstellungsfähig.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1198 Nr. 22
EFG 2001 S. 1357
GAAAB-10639

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Finanzgericht München, Urteil v. 23.05.2001 - 9 K 5141/98

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