Besteuerung der Veräußerung einbringungsgeborener
Anteile durch Änderung des Einkommensteuerbescheides des Jahres der
Veräußerung nach
§ 174 Abs. 4 AO
1977 nach der vom Steuerpflichtigen veranlassten
Änderung des Einkommensteuerbescheides des Jahres der Einbringung durch
Beurteilung der Einlage von GmbH-Anteilen in eine AG als steuerneutralen
Einbringungsvorgang i. S. des
§ 20 UmwStG 1977
Widerstreitende Steuerfestsetzung:
Wird ein Einkommensteuerbescheid nach Einspruchseinlegung entsprechend dem
Antrag des Steuerpflichtigen wegen rechtsirriger Beurteilung der Einbringung
von GmbH-Anteilen in eine AG dahingehend geändert, dass in Hinblick auf
§ 20 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6
UmwStG 1977 die
zutreffenden steuerrechtlichen Folgen gezogen werden, mithin die zunächst
verneinte Buchwertfortführung der eingebrachten GmbH-Anteile nun doch
möglich ist, kann die entsprechende unmittelbare Rechtsfolge, dass der
Gewinn aus der Veräußerung der durch Sacheinlage erworbenen Anteile
als Veräußerungsgewinn nach
§ 21 Abs. 1
UmwStG zu versteuern ist, durch Änderung des
Einkommensteuerbescheides des Jahres der Anteilsveräußerung nach
§ 174 Abs. 4 AO
1977 gezogen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1212 Nr. 19 EFG 2002 S. 1008 EFG 2002 S. 1008 Nr. 16 YAAAB-10633
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 17.04.2002 - 9 K 4177/00
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