Realsplitting bei Wohnsitz des Unterhaltsempfängers in
Österreich
Einkommensteuer 1994 – 1997
Leitsatz
Kann die für den Abzug der an
einen in einem anderen Mitgliedstaat der EU wohnenden, geschiedenen oder
dauernd getrennt lebenden Ehegatten geleisteten Unterhaltszahlungen nach
§ 1a Abs. 1 Nr. 1 Satz 3
EStG erforderliche Bescheinigung über die Besteuerung
der Unterhaltszahlungen nicht erbracht werden, weil in dem jeweiligen
Mitgliedstaat –wie hier: in Österreich– die
Unterhaltszahlungen nicht steuerpflichtig sind, führt dies weder zur
Verfassungswidrigkeit der Regelungen des
§ 1a Abs. 1 Nr. 1
EStG noch liegt ein Verstoß gegen das
Diskriminierungsverbot nach Art. 12 EG oder gegen das Recht auf
Freizügigkeit nach Art. 18 EG vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 824 Nr. 13 EFG 2002 S. 528 EFG 2002 S. 528 Nr. 9 NAAAB-10628
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Finanzgericht München, Urteil v. 20.02.2002 - 9 K 3683/99
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