Korrektur der Bewertung der Tiere eines Landwirts aufgrund einer
Erhöhung der Gruppenwerte der Finanzverwaltung
Einkommensteuer 1988, 1989, 1992
Leitsatz
Hat ein Landwirt beim am
erfolgten Übergang von der Gewinnermittlung nach
§ 13a EStG zum
Betriebsvermögensvergleich den Viehbestand mit den zu niedrigen
„alten„ Durchschnittswerten der Finanzverwaltung bewertet und
wurde der auf dieser Basis ergangene Steuerbescheid bestandskräftig, so
darf er die später anerkannten höheren Durchschnittswerte für
die Tiere ergebnisneutral in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachholen, in
dem dies noch mit steuerlicher Wirkung möglich ist. Diese erfolgsneutrale
Korrekturmöglichkeit gilt aber nur für solche Tiere, die noch
vorhanden sind, nicht also für die Tiere, die erst nach der Umstellung der
Gewinnermittlungsart erworben bzw. erzeugt worden sind.
Fundstelle(n): FAAAB-10622
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 29.09.1999 - 9 K 2995/95
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