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Finanzgericht München Urteil v. - 9 K 1901/01 EFG 2002 S. 922

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2

Kindergeld: Geldgeschenk an Kind als Bezüge des Kindes

§ 32 Abs. 4 S. 2 EStG Bezüge – Schenkung

Kindergeld für 2000

Leitsatz

Barvermögen, das einem volljährigen Kind nicht von den unterhaltspflichtigen Eltern, sondern von Dritten geschenkt wird, gehört im Jahr der Schenkung nicht zu den „Bezügen„ des Kindes i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1063 Nr. 17
EFG 2002 S. 922
EFG 2002 S. 922 Nr. 14
KAAAB-10616

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Finanzgericht München, Urteil v. 20.02.2002 - 9 K 1901/01

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