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Finanzgericht München Urteil v. - 9 K 5246/00 EFG 2002 S. 1314

Gesetze: EStG 2000 § 62 Abs. 2 S. 1, AuslG § 30, AsylVfG § 3, GG Art. 3

Kindergeld für palästinsensiche Flüchtlinge (UNRWA-Flüchtlinge);

Kindergeld für Staatenlose

Leitsatz

1. Ein palästinensischer Volkszugehöriger, der im Besitz eines Flüchlingsausweises der UNRWA ist und sich mit einer ihm befristet erteilten Aufenthaltsbefugnis im Inland aufhält, ist nicht schon allein dadurch kindergeldberechtigt, dass er nach seinem Vortrag wegen des Wegfalls des Schutzes der UNRWA nach Art. 1 D Abs. 2 der Genfer Konvention (GK) „ipso facto„ unter die Bestimmungen der GK fällt. Erforderlich ist auch in diesem Fall ein Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.

2. Ein Kindergeldanspruch auf Grund der Bestimmungen des Staatenlosenübereinkommens (StlÜbk)setzt jedenfalls die Anerkennund als Staatenloser voraus. Die verbindliche Feststellung über die Anerkennung als Staatenloser erfolgt mit Erteilung eines Reiseausweises nach Art. 28 StlÜbk.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1314
EFG 2002 S. 1314 Nr. 20
TAAAB-10600

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Finanzgericht München, Urteil v. 05.12.2001 - 9 K 5246/00

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