Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung;
Zwangsversteigerung des Grundstücks;
Wirtschaftlicher Zusammenhang mit Einkünfteerzielung;
Beendigung der Vermietungstätigkeit;
Vorfälligkeitsentschädigung
Leitsatz
Wird im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens an einem Grundstück, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung gedient hat, ein Teil des Veräußerungserlöses an die das Zwangsversteigerungsverfahren betreibende
Gläubigerbank als Entschädigung für die vorzeitige Darlehenstilgung gezahlt, so gehört die Entschädigungszahlung nicht
zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern steht in wirtschaftlichem Zusammenhang
mit der Grundstücksveräußerung.
Fundstelle(n): OAAAB-10590
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 20.02.2002 - 9 K 3578/00
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