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BFH 08.07.1992 XI R 51/89
Einkommensteuer; | Tausch von Mitunternehmeranteilen (§ 16 EStG)
Der Tausch von Mitunternehmeranteilen führt nach dem grds. zur Gewinnrealisierung. Dies gilt auch für den Tausch von Anteilen an gesellschafteridentischen PersGes.