Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten
Tätigkeit eines mehrere Außendienstmitarbeiter betreuenden
Verkaufsleiters mit nicht unerheblicher eigener Auswärtstätigkeit
Das häusliche Büro eines Verkaufsleiters, der 13
Außendienstmitarbeiter zu betreuen hat, bildet den
Tätigkeitsmittelpunkt, wenn dort die Verwaltungstätigkeit wie
Mitarbeiterüberwachung und Berichterstattung gegenüber der
Geschäftsleitung ausgeübt wird.
Einkommensteuer
1996
Leitsatz
Das häusliche Büro eines
angestellten Verkaufsleiters, der 13 Außendienstmitarbeiter zu betreuen
hat, bildet den Tätigkeitsmittelpunkt, wenn dort die
Verwaltungstätigkeit wie Mitarbeiterüberwachung und Berichterstattung
gegenüber der Geschäftsleitung ausgeübt wird. Dies gilt auch
dann, wenn er an zwei Wochentagen zur Überwachung der Vertreter und
Betreuung der Großkunden auswärts tätig ist und dabei eine
Strecke von über 200 km täglich zurücklegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 611 UAAAB-10575
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 13.02.2001 - 8 K 5129/98
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