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Finanzgericht München Urteil v. - 8 K 1180/98 EFG 2002 S. 912

Gesetze: EStG § 40b Abs. 2 S. 2, EStG § 40b Abs. 4 S. 1, EStG § 40 Abs. 3 S. 2

Lohnsteuerpauschalierung bei Direktversicherung

Haftung für Lohnsteuer 1993 bis 1996

Leitsatz

Schließt ein Arbeitgeber einen Gruppenversicherungsvertrag i. S. des § 40b Abs. 2 Satz 2 EStG (hier: Direktversicherung) ab, dürfen die Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber auch die über die Höchstgrenze von 4.200 DM hinausgehenden Beitragsleistungen in eigener Verpflichtung gegenüber der Versicherung erfüllt, nicht in die Durchschnittsberechnung zur Feststellung der Pauschalierungsgrenze einbezogen werden. Für die Pauschalierungsunschädlichkeit von Mehrleistungen kommt es darauf an, dass sie vom Arbeitnehmer in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung erbracht werden. Maßgebend sind die rechtlichen Verhältnisse gegenüber dem Versicherungsunternehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 912
HAAAB-10549

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Finanzgericht München, Urteil v. 24.01.2002 - 8 K 1180/98

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