Bewertung der Ansprüche aus der
Rückdeckungsversicherung nach dem Beginn der Rentenzahlungen aus voll
rückgedeckten Zusagen auf
betriebliche Altersversorgung
Körperschaftsteuer 1993
Einheitsbewertung des
Betriebsvermögens auf den
Gewerbesteuermessbetrag
1993
Leitsatz
1. Bei in voller Höhe
rückgedeckten Rentenzusagen hat das Unternehmen als Versicherungsnehmer
auch nach dem Beginn der Rentenzahlungen die Ansprüche aus der
Rückdeckungsversicherung mit den geschäftsplanmäßigen
Deckungskapitalwerten zu aktivieren.
2. Ein Anspruch auf deckungsgleiche
Bewertung der zu aktivierenden Rückdeckungsansprüche bzw. der zu
passivierenden Pensionsrückstellungen besteht auch dann nicht, wenn nach
dem Rentenbeginn die Möglichkeit eines Rückkaufs nicht mehr besteht
und der Rückdeckungsanspruch damit für das Unternehmer keinen Wert
mehr hat, der über die eigene Rentenverpflichtung hinausgeht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 327 Nr. 6 EFG 2003 S. 149 EFG 2003 S. 149 Nr. 3 FAAAB-10528
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 10.07.2001 - 7 K 5498/99
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