Gesetze: DBA AUT 1992 Art. 15 Abs. 2 S. 3 DBA AUT 1992 Art. 6
Abs. 3 d ZustG § 2 zum
DBA-Österreich 1992
Nichtbeachtung der Berichtigungsmöglichkeit nach Art. 2
ZustG zum DBA-Österreich beim Ergehen eines Änderungsbescheides;
Rückwirkende Steuerfreiheit von Schachteldividenden
Leitsatz
Rückwirkende Freistellung der in
1992 aus einer Beteiligung an einer österreichischen Ges.m.b.H.
vereinnahmten Schachteldividenden nach dem Änderungsabkommen vom
zum DBA-Österreich vom : Das Änderungsgebot des Art. 2 ZustG
zum DBA-Österreich (rückwirkende Berichtigung der vor Inkrafttreten
der Änderung ergangenen Steuerfestsetzungen) ist nicht verbraucht, wenn
nach dem Inkrafttreten des Änderungsabkommens zum ein
Änderungsbescheid ergangen ist, der die vorgeschriebene Berichtigung
entsprechend dem Änderungsabkommen nicht beachtet. Die
Änderungmöglichkeit bleibt solange bestehen, bis die
Korrekturmöglichkeit des Art. 2 ZustG berücksichtigt ist.
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