Sondertantieme an den nach Verkauf seiner Beteiligung vorübergehend weiter als Geschäftsführer der GmbH tätigen ehemaligen
Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung oder als zusätzlicher Erlös aus dem Anteilsverkauf
Leitsatz
1. Soll der bisherige Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nach Veräußerung seiner Anteile mangels eines anderen dazu
bereiten Kandidaten seine Geschäftsführertätigkeit für eine befristete Übergangszeit fortführen und in dieser Zeit für den
Fall, dass der (künftige) Gewinn der Kapitalgesellschaft einen bestimmten Betrag übersteigt, eine Sondertantieme in Höhe des
Mehrbetrags erhalten, handelt es sich dabei nicht um einen zusätzlichen Verkaufserlös für die Beteiligung mit der Folge einer
verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) der Kapitalgesellschaft zugunsten des Erwerbers der Anteile (hier: kein Scheingeschäft
oder Gestaltungsmissbrauch i.S. der §§ 41, 42 AO 1977).
2. Die Sondertantieme kann auch nicht als vGA unmittelbar im Verhältnis zwischen dem bisherigen Gesellschafter und der Kapitalgesellschaft
gewertet werden.
Fundstelle(n): GAAAB-10519
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 03.04.2001 - 7 K 4266/99
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