3-Objekt-Grenze bei Verkauf von vier Eigentumswohnungen
gesonderter Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1992,
1993
Leitsatz
1. Bei der Errichtung und
Veräußerung von vier Eigentumswohnungen liegt jedenfalls dann kein
gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn mindestens ein Objekt ohne
Gewinnerzielungsabsicht veräußert wurde, da dieses Objekt auf die
3-Objekt-Grenze nicht angerechnet wird.
2. Die 3-Objekt-Grenze gilt entgegen
dem Vorlagebeschluss des X. Senats des
, weiterhin auch bei der
Errichtung von Wohnobjekten und ist deshalb unabhängig davon anzuwenden,
ob die erworbenen Grundstücke in unverändertem Zustand
weiterveräußert oder vor Veräußerung noch bebaut worden
sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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