Ermittlung des Veräußerungsgewinns ausländischer Objektgesellschaften; Verfassungsmäßigkeit einer nachträglichen Steuerverstrickung
Leitsatz
Der Veräußerungsgewinn i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2f EStG -hier: Veräußerung eines in 1979 von einer ausländischen Aktiengesellschaft
ohne Sitz im Inland erworbenen Grundstücks-- ermittelt sich aus dem Veräußerungspreis abzüglich der Veräußerungskosten und
der um die Absetzung für Abnutzung geminderten Anschaffungskosten. Der Ansatz der ursprünglichen Anschaffungskosten verstößt
--trotz erst nach Erwerb eingetretener Steuerverstrickung (Einfügung des Buchstaben f in § 49 durch StMBG zum )--
nicht gegen das verfassungsrechtlich gebotene Rückwirkungsverbot.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1319 Nr. 24 EFG 2000 S. 1191 NAAAB-10508
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