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FG München  v. - 7 K 2440/97 EFG 2000 S. 1191

Gesetze: EStG § 49 Abs 1 Nr 2f, GG Art 20 Abs 3

Ermittlung des Veräußerungsgewinns ausländischer Objektgesellschaften; Verfassungsmäßigkeit einer nachträglichen Steuerverstrickung

Leitsatz

Der Veräußerungsgewinn i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2f EStG -hier: Veräußerung eines in 1979 von einer ausländischen Aktiengesellschaft ohne Sitz im Inland erworbenen Grundstücks-- ermittelt sich aus dem Veräußerungspreis abzüglich der Veräußerungskosten und der um die Absetzung für Abnutzung geminderten Anschaffungskosten. Der Ansatz der ursprünglichen Anschaffungskosten verstößt --trotz erst nach Erwerb eingetretener Steuerverstrickung (Einfügung des Buchstaben f in § 49 durch StMBG zum )-- nicht gegen das verfassungsrechtlich gebotene Rückwirkungsverbot.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1319 Nr. 24
EFG 2000 S. 1191
NAAAB-10508

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FG München v. 25.07.2000 - 7 K 2440/97

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