Neuregelung des § 34 Abs. 1 EStG durch das StEntlG
1999/2000/2002 vom stellt für Veräußerungsgewinne,
die 1999 vor dem 24.3. realisiert worden sind, keine Regelung mit echter
Rückwirkung dar
Für solche
Veräußerungsgewinne bestand auch kein schutzwürdiges Vertrauen
in das Fortgelten der bisherigen Regelung
Einkommensteuer
1999
Leitsatz
Die für nach dem
realisierte Veräußerungsgewinne geltende, von der Besteuerung mit
dem „halben Steuersatz” zur 1/5 Regelung zuungunsten von
Veräußerern durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom
geänderte Fassung des § 34 Abs. 1 EStG verstößt
auch insoweit sie zeitlich vor der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002
am liegende Veräußerungen betrifft, nicht gegen das
verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Bereits vor Beginn des Jahres
1999 war bekannt, dass der „halbe Steuersatz” aller Voraussicht
nach wegfallen wird, da die Gesetzentwürfe von November 1998, die die
später realisierte Neuregelung des § 34 EStG im Wesentlichen bereits
vorsahen, in der Fachpresse ausführlich diskutiert worden sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 272 EFG 2002 S. 272 Nr. 5 AAAAB-10492
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Beschluss v. 17.10.2001 - 6 V 3619/01
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