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Finanzgericht München Beschluss v. - 6 V 360/02 EFG 2003 S. 54

Gesetze: KStG § 28 Abs. 4, KStG § 27 Abs. 3 S. 2, KStG § 28 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Zur Frage der Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei nichtigem Jahresabschluss einer GmbH

Leitsatz

Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Wird eine Ausschüttung zunächst mit belastetem vEK verrechnet, welches später zur Finanzierung der Ausschüttung nicht mehr ausreicht, muss die Ausschüttung grundsätzlich auch dann mit dem dadurch negativ werdenden EK 02 verrechnet werden, wenn es durch vorhandenes EK 04 abgedeckt werden könnte (Anschluss an , BFH/NV 2001, 1607).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 54
EFG 2003 S. 54 Nr. 1
QAAAB-10491

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Finanzgericht München, Beschluss v. 26.09.2002 - 6 V 360/02

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