Zur Frage der Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei
nichtigem Jahresabschluss einer GmbH
Leitsatz
Verfahren der Aussetzung der
Vollziehung: Wird eine Ausschüttung zunächst mit belastetem vEK
verrechnet, welches später zur Finanzierung der Ausschüttung nicht
mehr ausreicht, muss die Ausschüttung grundsätzlich auch dann mit dem
dadurch negativ werdenden EK 02 verrechnet werden, wenn es durch vorhandenes EK
04 abgedeckt werden könnte (Anschluss an
,
BFH/NV 2001, 1607).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 54 EFG 2003 S. 54 Nr. 1 QAAAB-10491
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Beschluss v. 26.09.2002 - 6 V 360/02
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