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FG München Urteil v. - 6 K 248/03

Gesetze: AO 1977 § 108, AO 1977 § 122 Abs. 2, FGO § 47 Abs. 1, FGO § 56

Wiedereinsetzung, wenn Adressat der Klage in einem Begleitschreiben falsch bezeichnet ist

Leitsatz

Veranlaßt der Berufsträger bei einer Steuerberatungs-GmbH zu einer richtig adsressierten Klage ein Begleitschreiben, das von ihm unterzeichnet wird, und ist dieses Begleitschreiben falsch adressiert (Finanzamt statt Finanzgericht), so kann sich der Berufsträger nicht wegen eines Büroversehens exkulpieren; eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden.

Fundstelle(n):
XAAAB-10441

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FG München, Urteil v. 03.06.2003 - 6 K 248/03

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