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FG München Urteil v. - 6 K 2457/97 EFG 2001 S. 123

Gesetze: AO 1977 § 171 Abs. 10BewG 1974 § 114 Abs. 3BewG 1974 § 9BewG 1974 § 121aVStG § Abs. 1 Nr. 1 BewG 1974 § 19 Abs. 1 Nr. 1

Bindungswirkung einer rechtsirrtümlich zu früh erfolgten Zurechnungsfortschreibung als Grundlagenbescheid für die Vermögensteuer

Leitsatz

Hat das FA nach einem Grundstückskaufvertrag im Vorjahr rechtsirrtümlich bereits zum 1. Januar des Streitjahres eine Zurechnungsfortschreibung für ein Grundstück durchgeführt, obwohl das wirtschaftliche Eigentum erst später überging, so ist bei der Vermögensteuerveranlagung des Erwerbers für das Streitjahr aufgrund der Bindungswirkung der Zurechnung das - bereits im Vorjahr bezahlte - Grundstück mit dem Einheitswert (zuzüglich des Zuschlags nach § 121a BewG) anzusetzen. Der bei zutreffender Behandlung (und Durchführung der Zurechnungsfortschreibung erst zum 1.1. des Folgejahres) aufgrund des vermögensteuerlichen Stichtagsprinzips eigentlich gebotene Ansatz eines mit dem gemeinen Wert zu bewertenden Sachleistungsanspruch zum 1.1. des Streitjahres kommt zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Vorgangs nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 123
NAAAB-10440

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FG München, Urteil v. 24.10.2000 - 6 K 2457/97

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