Unterlässt es ein
Steuerpflichtiger gegen einen Körperschaftsteuer-Schätzungsbescheid
Einspruch einzulegen und die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, weil er
seines Erachtens - aufgrund der Beschlagnahme sämtlicher
Geschäftsunterlagen durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines
Ermittlungsverfahrens gegen Dritte - die an das FA zu richtenden Anträge
nicht begründen kann, rechtfertigt dies auch dann nicht den Erlass von
Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit, wenn durch die
spätere Abgabe der Körperschaftsteuererklärung eine Herabsetzung
der Steuerlast erreicht wird.
Fundstelle(n): GAAAB-10438
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 24.10.2000 - 6 K 2365/97
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