Wertberichtigung der Forderung einer Komplementär-GmbH gegenüber der KG
Leitsatz
1. Berührt die Wertberichtigung der Forderung einer Komplementär-GmbH den Gewinn der KG und damit den festzustellenden Gewinnanteil
der Komplementär-GmbH, so ist über eine darin liegende etwaige verdeckte Gewinnausschüttung im Zuge der gesonderten und einheitlichen
Gewinnfeststellung für die KG zu entscheiden.
2. Eine als Fremdforderung entstandene Forderung der Komplementär-GmbH wird aufgrund einer sog. Patronatserklärung (Rang-Rücktritts-Erklärung)
der Komplementär-GmbH zu einer Forderung mit kapitalersetzendem Charakter i.S. der §§ 32a, 32b GmbHG, §§ 129a, 172a HGB, die
fortan nicht mehr im Betriebsvermögen der GmbH, sondern im Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH bei der KG auszuweisen
ist.
Fundstelle(n): EAAAB-10430
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Finanzgericht München, Urteil v. 28.11.2000 - 6 K 1429/97
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