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Bauvertrag; | Schadensersatz bei Verweigerung der vertragsgemäßen Fertigstellung (§ 4 VOB/B)
Die Pflicht des Auftragnehmers zum Schadensersatz gem. § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B umfasst die engeren und entfernteren Mangelfolgeschäden, die auf einen Mangel des Werkes oder eine Vertragswidrigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Dem Auftraggeber steht ein Anspruch auf Kostenvorschuss oder auf Ersatz der Fremdnachbesserungskosten auch ohne die Entziehung des Auftrages zu, wenn der Auftragnehmer endgültig die vertragsgemäße Fertigstellung verweigert (Anschluss an ). Der Auftragnehmer verliert sein Recht auf vertragsgemäße Fertigstellung des Werkes, wenn er diese endgültig verweigert; der Auftraggeber kann die vertragsgemäße Fertigstellung verlangen oder die Ersatzvornahme durchführen ().