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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 2876/94

Gesetze: AO 1977 § 160, AO 1977 § 90

Versagung des Betriebsausgabenabzugs bei ungenügender Benennung des Empfängers

Leitsatz

1. Ein Bennenungsverlangen nach § 160 Abs. 1 AO ist dem Grunde nach rechtmäßig, wenn die Vermutung nahe liegt, dass der Empfänger den Bezug zu Unrecht nicht versteuert oder ferner, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein hinreichender Anhaltspunkt dafür besteht, dass der Empfänger im Inland nicht steuerpflichtig ist.

2. Für dieses Bennennungsverlangen ist keine besondere Form erforderlich, denn es handelt sich hierbei um keinen Verwaltungsakt, sondern um einen unselbständigen Bestandteil der Steuerfestsetzung.

3. Kommt ein Steuerpflichtiger einem rechtmäßigen Bennenungsverlangen nicht nach, ist der Abzug der Ausgaben gemäß § 160 Abs. 2 AO „regelmäßig” zu versagen.

Fundstelle(n):
NAAAB-10385

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Finanzgericht München, Urteil v. 16.10.2001 - 6 K 2876/94

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