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Finanzgericht München Urteil v. - 5 K 5281/97 EFG 2002 S. 1176

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2

Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Stuntteams

Stuntteamgeweblichtätig

Gewerbesteuermessbetrag 1989

Leitsatz

Ein Stuntteam in der Rechtsform einer GbR, welches im Rahmen von Filmproduktionen oder Theaterstücken die in den jeweiligen Regiebüchern vorgesehenen einzelnen Actionszenen wie z. B. Autocarambolagen, Schlägereien oder pyrotechnische Effekte darstellt und Showeffekte erzeugt sowie Schauspieler doubelt, ist nicht künstlerisch tätig, so dass gewerbliche Einkünfte erzielt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1176
EFG 2002 S. 1176 Nr. 18
KÖSDI 2002 S. 13490 Nr. 11
ZAAAB-10368

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Finanzgericht München, Urteil v. 16.05.2002 - 5 K 5281/97

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