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FG Köln 14.08.1992 11 V 374/92

Kirchensteuer (NW); | Halbteilungsgrundsatz bei Gesamtschuldnerschaft (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 KiStG NW)

Bei der Zusammenveranlagung konfessionsverschiedener Ehegatten zur ESt und Berechnung und Festsetzung ihrer KiSt nach dem sog. Halbteilungsgrundsatz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 KiStG NW bestehen keine gesetzlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit i. S. des § 69 FGO, auch nicht, sofern ein Ehegatte für die KiSt des anderen Ehegatten als Gesamtschuldner in Anspruch genommen ist. Das (DStR S. 1217, BB S. 1778) steht nicht entgegen, da es allein für die bayerische Regelung durch § 11 AusfVO z. bayer. KiStG gilt, wofür es das Fehlen einer gesetzlichen Ermächtigung erkannte, während in NW die gesamtschuldnerische Haftung der Eheleute sich nach dem KiStG NW ergibt, also kraft Gesetzes eintritt. Der Halbteilungsgrundsatz selbst steht weiterhin in Geltung (BVerfGE 20, 40, 44 = BStBl 1966 I S. 694 f.). Daß ein KiSt...

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