Minderung des Bodenrichtwerts durch eine
Erhaltungssatzung
Feststellung des Grundstückswertes zum
Leitsatz
1. Im Rahmen der Mindestbewertung zur
Bedarfswertermittlung ist ein Abschlag vom Bodenrichtwert gerechtfertigt, wenn
das Grundstück durch eine Erhaltungssatzung beeinträchtigt ist, der
die vom Gutachterausschuss zugrunde gelegten, von Alter und Struktur
vergleichbaren Grundstücke nicht unterliegen.
2. Das Grundstück ist im Rahmen
der Mindestbewertung so zu bewerten, als wäre es unbebaut. Aus diesem
Grunde kann ein Wertgutachten, in dem vom Grundstückswert ein Abschlag
wegen Bebauung vorgenommen wird, nicht zum Nachweis eines niedrigeren
Verkehrswerts zum Stichtag herangezogen werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 512 EFG 2003 S. 512 Nr. 8 IAAAB-10339
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Beschluss v. 29.11.2002 - 4 V 3829/02
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