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Finanzgericht München Beschluss v. - 4 V 3339/00 EFG 2001 S. 701

Gesetze: ErbStG 1997 § 7 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Annahme einer gemischen Schenkung bei grobem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

Bei dem Erwerb eines nießbrauchbelasteten Grundstücks mit einem Verkehrswert von 252.000 DM für einen Kaufpreis von 120.000 DM besteht ein auffallend grobes Missverhältniss zwischen Leistung und Gegenleistung, welches den Vertragschließenden - auch bei einem voll geschäftsfähigen 85-jährigen Verkäufer - bekannt und bewusst sein muss, so dass die Zuwendung im Umfang der Bereicherung des Bedachten unentgeltlich und damit schenkungsteuerpflichtig ist (hier summarische Beurteilung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 701
EAAAB-10336

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München, Beschluss v. 05.02.2001 - 4 V 3339/00

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