1. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die vom BVerfG angeordnete und vom Gesetzgeber befolgte Rückwirkung des
neuen ErbStG durch das JStG 1997 auf den verfassungsgemäß ist.
2. Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung ergeben sich keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen,
dass der Gesetzgeber rückwirkend den Ausschluss der Begünstigung des § 13a ErbStG i.d.F des JStG 1997 bzw. des § 13 Abs. 2a
ErbStG i.d.F. des JStG 1996 für die Übertragung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens ohne Übergangsregelung angeordnet
hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 451 ZAAAB-10329
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Finanzgericht München, Beschluss v. 03.11.2000 - 4 K 2594/00
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