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Finanzgericht München Urteil v. - 4 V 2158/01 EFG 2002 S. 35

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 Abs. 1, AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1

Scheeballerträge als Zuwendung i. S. des § 7 ErbStG

Widerlegung der Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977

Schenkungsteuer

Leitsatz

1. Aussetzung der Vollziehung eines Schenkungsteuerbescheids, weil es bei der summarischen Prüfung nicht ausgeschlossen erscheint, dass als Zuwendung beurteilte Zahlungen, die im Rahmen eines Schneeballsystems geleistet wurden, statt auf einer Schenkung auf vermeintlichen Ansprüchen auf Gewinnbeteiligung beruhen könnten.

2. Die vom Steuerpflichtigen zur Widerlegung der Vermutung, dass ihn ein Verwaltungsakt nicht innerhalb der Drei-Tagesfrist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 erreicht hat, vorgetragenen Umstände, müssen sich nicht auf Ursachen der Postverzögerung beziehen, es genügt auch durch nähere Angaben (z. B. Zeugen) die Verspätung zu beweisen oder glaubhaft zu machen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 35
EFG 2002 S. 35 Nr. 1
PAAAB-10328

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Finanzgericht München, Urteil v. 25.09.2001 - 4 V 2158/01

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