Grundsteuerbefreiung nach
§ 3 Abs. 1 GrStG bei Überlassung
von Grundbesitz an private Betreiber
Leitsatz
Überträgt eine juristische
Person des öffentlichen Rechts die hoheitliche Aufgabe der
Abfallentsorgung auf eine von ihr errichtete Abfallwirtschaftsgesellschaft -
100-prozentige Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer GmbH -, so scheidet
eine Grundsteuerbefreiung nach
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG für den
der Abfallwirtschaftsgesellschaft zum Zwecke der Abfallentsorgung
überlassenen Grundbestiz aus, da es an der unmittelbaren
ausschließlichen Nutzung durch die juristische Person des
öffentlichen Rechts fehlt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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