Grundsteuerbefreiung nach
§ 3 Abs. 1 GrStG bei Überlassung
von Grundbesitz an private Betreiber
Leitsatz
Überträgt eine juristische
Person des öffentlichen Rechts die hoheitliche Aufgabe der
Abfallentsorgung auf eine von ihr errichtete Abfallwirtschaftsgesellschaft -
100-prozentige Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer GmbH -, so scheidet
eine Grundsteuerbefreiung nach
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG für den
der Abfallwirtschaftsgesellschaft zum Zwecke der Abfallentsorgung
überlassenen Grundbestiz aus, da es an der unmittelbaren
ausschließlichen Nutzung durch die juristische Person des
öffentlichen Rechts fehlt.