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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 4088/01 EFG 2002 S. 640

Gesetze: KraftStG 1994 § 9 Abs. 1 Nr. 3, KraftStG 1994 § 8 Nr. 2, KraftStG 1994 § 2 Abs. 2, AO 1977 § 89 S. 2

Rückwirkende Auflastung über 2.800 kg bei Kfz

Hinweispflicht des FA

§ 2 Abs. 2 KraftStG – rückwirkende Auflastung über 2.800 kg bei Kfz

Kraftfahrzeugsteuer (bisher 4 K 1787/00)

Leitsatz

Wird ein bisher vom FA als Pkw eingestuftes Wohnmobil auf über 2,8 t aufgelastet, kann die Besteuerung als Sonder-Kfz Wohnmobil frühestens ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Auflastung durch die Zulassungsbehörde erfolgen. Das FA ist nicht verpflichtet, auf die Möglichkeit der Auflastung hinzuweisen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 640
EFG 2002 S. 640 Nr. 10
XAAAB-10266

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Finanzgericht München, Urteil v. 24.10.2001 - 4 K 4088/01

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