Maßgeblichkeit des Erbscheins bei der
Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer
Leitsatz
1. Der Erbschein ist kein das
Finanzamt bindender Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Abs. 10
AO.
2. Der Erbschein beinhaltet
allerdings die für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich
maßgebliche Vermutung der Richtigkeit. Diese kann nicht bloß durch
eine abweichende Auslegung des die Erbfolge bestimmenden Testaments
entkräftet werden, es bedarf vielmehr des Beweises entgegenstehender
Tatsachen.
3. Eine Unrichtigkeit des Erbscheins
ist nicht ersichtlich, wenn sich aus der Reihenfolge der Anordnungen im
Testament eindeutig ergibt, dass – übereinstimmend mit dem
Erbschein – beide Töchter der Erblasserin Miterben zu gleichen
Teilen sein sollen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1322 EFG 2003 S. 1322 Nr. 18 XAAAB-10240
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