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FG München Urteil v. - 4 K 3467/01 EFG 2003 S. 1322

Gesetze: AO 1977 § 171 Abs. 10, ErbStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG 1991 § 3 Abs. 1 Nr. 1

Maßgeblichkeit des Erbscheins bei der Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer

Leitsatz

1. Der Erbschein ist kein das Finanzamt bindender Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Abs. 10 AO.

2. Der Erbschein beinhaltet allerdings die für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich maßgebliche Vermutung der Richtigkeit. Diese kann nicht bloß durch eine abweichende Auslegung des die Erbfolge bestimmenden Testaments entkräftet werden, es bedarf vielmehr des Beweises entgegenstehender Tatsachen.

3. Eine Unrichtigkeit des Erbscheins ist nicht ersichtlich, wenn sich aus der Reihenfolge der Anordnungen im Testament eindeutig ergibt, dass – übereinstimmend mit dem Erbschein – beide Töchter der Erblasserin Miterben zu gleichen Teilen sein sollen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1322
EFG 2003 S. 1322 Nr. 18
XAAAB-10240

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FG München, Urteil v. 26.03.2003 - 4 K 3467/01

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