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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 333/00

Gesetze: AO § 125 Abs. 1, AO § 162 Abs. 3, ErbStG § 20 Abs. 1 S. 1

Fehlende Bekanntgabe der Bedarfswertfeststellung

Leitsatz

Ergeht ein Folgebescheid mit Besteuerungsgrundlagen aus einem Grundlagenbescheid (Bedarfswertfeststellung), der nicht bekanntgegeben wurde, so ist dieser, abgesehen vom Fall der Schätzung nach § 162 Abs. 3 AO, nur rechtswidrig. Aus der Gesamtschuldnerschaft zwischen Schenker und Beschenktem folgt noch nicht die Notwendigkeit, auch gegenüber dem Schenker als potentiellem Steuerschuldner einen SchenkSt-Bescheid zu erlassen.

Fundstelle(n):
GAAAB-10237

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Finanzgericht München, Urteil v. 02.10.2002 - 4 K 333/00

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