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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 2976/00 EFG 2003 S. 250

Gesetze: AO § 169 Abs. 2 S. 2, 2. Alternative AO § 378AO § 153 Abs. 2ErbStG § 25 a.F. ErbStG § 9 Abs. 2ErbStG § 31 Abs. 5

Leichtfertige Steuerverkürzung bei Unterlassen der Anzeige vom Wegfall der Belastung gemäß § 25 a.F. ErbStG

Leitsatz

Keine leichtfertige Steuerverkürzung und damit keine Verlängerung der Festsetzungsfrist auf 5 Jahre liegt vor, wenn bei Wegfall des Nießbrauchs der Mutter an einem vom Vater geerbten Grundstück der Sohn lediglich die ErbSterklärung im Erbfall nach seiner Mutter abgibt, ohne auf den Wegfall der Belastung seines Erwerbs vom Vater (vor 15 Jahren) nach § 25 a.F. ErbStG hinzuweisen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 250
EFG 2003 S. 250 Nr. 4
CAAAB-10234

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Finanzgericht München, Urteil v. 25.09.2002 - 4 K 2976/00

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