Leichtfertige Steuerverkürzung bei Unterlassen der Anzeige
vom Wegfall der Belastung gemäß § 25 a.F. ErbStG
Leitsatz
Keine leichtfertige
Steuerverkürzung und damit keine Verlängerung der Festsetzungsfrist
auf 5 Jahre liegt vor, wenn bei Wegfall des Nießbrauchs der Mutter an
einem vom Vater geerbten Grundstück der Sohn lediglich die
ErbSterklärung im Erbfall nach seiner Mutter abgibt, ohne auf den Wegfall
der Belastung seines Erwerbs vom Vater (vor 15 Jahren) nach § 25 a.F.
ErbStG hinzuweisen.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 250 EFG 2003 S. 250 Nr. 4 CAAAB-10234
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Finanzgericht München, Urteil v. 25.09.2002 - 4 K 2976/00
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