Bekanntgabe eines Steuerbescheids nach Ablauf der Festsetzungsverjährung
Leitsatz
Die Festsetzungsfrist nach §169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 ist gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist
den Bereich des für die Steuerfestsetzung zuständigen FA verlassen hat und das FA alle Voraussetzungen eingehalten
hat, die für den Erlass eines wirksamen Steuerbescheids vorgeschrieben sind. Ob dieser rechtzeitig zur Post gegebene
Steuerbescheid danach tatsächlich wirksam zuging, ist unerheblich (Anschluß an , BFH/NV
1998, 1543 und vom V R 24/97, BFH/NV 1999, 281).
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1410 ZAAAB-10222
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 29.09.1999 - 4 K 2688/95
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