Grunderwerbsteuerbefreiung gem. § 5 Abs. 2 GrEStG aufgrund
nachträglicher Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der
grundstückserwerbenden Gesellschaft
Leitsatz
1. Die Steuervergünstigung nach
§ 5 Abs. 2 GrEStG beim Übergang eines Grundstücks von einem
Alleineigentümer auf eine Gesamthand ist zu versagen, wenn der bisherige
Alleineigentümer aufgrund eines vorgefassten Plans im zeitlichen und
sachlichen Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung auf die
Gesamthand seine Gesellschafterstellung vermindern oder aufgeben will. Ein
Zeitraum von elf Monaten zwischen Einbringung und Anteilsveräußerung
liegt im oberen Bereich dessen, was als kurzer Zeitraum angesehen werden kann.
2. Erhält ein Kommanditist knapp
elf Monate nach Einbringung eines Grundstücks in die Gesamthand ein nicht
von ihm initiiertes, günstiges Angebot für die Veräußerung
des Grundstücks bzw. seines Gesellschaftsanteils, muss dies keinen
Rückschluss auf einen entsprechenden bereits im Einbringungszeitpunkt
vorliegenden Plan zulassen, der einer Grunderwerbsteuerbefreiung der
Grundstückseinbringung in die Gesamthand nach § 5 Abs. 2 GrEStG
entgegenstünde.
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