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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 1954/00 EFG 2002 S. 53

Gesetze: KraftStG § 5 Abs. 5KraftStG § 5 Abs. 1 StVZO § 27 Abs. 3

Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht bei Insolvenzverwaltung § 5 Abs. 5 KraftStG

Kraftfahrzeugsteuer

Leitsatz

Gibt erst der Insolvenzverwalter, nachdem er von der Existenz der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Gemeinschuldner der Leasinggesellschaft zurückgegebenen Kraftfahrzeuge erfahren hat, eine den Erfordernissen des § 27 Abs. 3 StVZO entsprechenden Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle ab, endet die Kraftfahrzeugsteuerpflicht nicht vor Ablauf des Tages, an dem die Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle eingegangen ist.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 53
EFG 2002 S. 53 Nr. 1
HAAAB-10202

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Finanzgericht München, Urteil v. 21.03.2001 - 4 K 1954/00

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