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FG München Urteil v. - 4 K 1952/96 EFG 2000 S. 280

Gesetze: AO 1977 § 163, AO 1977 § 227, ErbStG § 6

Kein Erlass wegen § 6 ErbStG - Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO i. S. Erbschaftsteuer

Leitsatz

Das Erbschaftsteuerrecht besteuert die tatsächlich gewählte zivilrechtliche Gestaltung und zwar ohne Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, insbesondere eines wirtschaftlichen Eigentums. Es kommt nicht darauf an, ob von den Beteiligten eine günstigere Gestaltung hätte gewählt werden können. Der Umstand, dass die gewählte Gestaltung zu einer vermeidbaren erheblichen Steuerbelastung geführt hat, führt nicht zu einer Unbilligkeit i. S. der §§ 163 und 227 AO.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 280
NAAAB-10200

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FG München, Urteil v. 24.11.1999 - 4 K 1952/96

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