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FG München Urteil v. - 4 K 1651/02 EFG 2002 S. 1426

Gesetze: KraftStG § 8 Nr. 2, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 3, AO 1977 § 89 S. 2

Hinweispflicht des FA auf die Möglichkeit einer Auflastung eines Pkw auf über 2.800 kg

Kraftfahrzeugsteuer (bisher 4 K 1306/00)

Leitsatz

Das FA ist bei Kenntnis eines Fahrzeugtyps nicht verpflichtet, auf das kraftfahrzeugsteuerrechtliche Steuersparmodell der Möglichkeit der Auflastung eines Pkw auf über 2.800 kg hinzuweisen, damit das Fahrzeug nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert werden kann.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1426
EFG 2002 S. 1426 Nr. 22
CAAAB-10192

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FG München, Urteil v. 10.04.2002 - 4 K 1651/02

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