Verwertungsbefugnis bei
Rückgängigmachung eines Grundstückserwerbs durch Ausübung
eines Rücktrittsrechts
Leitsatz
Rückgängigmachung des
Erwerbsvorgangs i.S.d.
§ 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG: Weder das
in einem Aufhebungsvertrag über einen Grundstückserwerb vereinbarte,
den Verkäufer in keiner Weise bindende Recht zur Benennung eines
Käufers noch der Anspruch auf Beteiligung an einem etwaigen, durch den
Verkäufer erzielten Mehrerlös, mit dem pauschal geleisteter
Schadensersatz zurückgezahlt würde, begründen eine - der
Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung entgegenstehende - echte
wirtschaftliche Verwertungsbefugnis des zurückgetretenen
Grundstückerwerbers.