Verteilung der Feststellungslast bei unklarem Rechtsgrund einer
Zuwendung
Zustimmungsbedürfigkeit für den Erlass eines
Teilabhilfebescheids
Leitsatz
1. Behauptet ein Kläger, dass
die ihm von der Erblasserin zu Lebzeiten überlassenen Pfandbriefe keine
Vorschenkungen der Erblasserin darstellen, sondern ihm die Wertpapiere von der
Erblasserin in Erfüllung eines Vermächtnisses des vorverstorbenen
Ehemanns zugewandt wurden, trägt der Kläger insoweit die
Feststellungslast, wenn sich aus dem Nachlassverzeichnis des Ehemanns kein
Hinweis auf ein solches Vermächtnis ergibt und die Erblasserin laut
Testament Alleinerbin war.
2. Zur Zulässigkeit eines im
Einspruchsverfahren ohne Zustimmung des Steuerpflichtigen ergangenen
Teilabhilfebescheids.
Fundstelle(n): NAAAB-10184
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 29.11.2000 - 4 K 1549/98
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