Nach § 10 Abs.2 ErbStG hinzuzurechender Steuerbetrag bei Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt und Übernahme der
Schenkungsteuer durch den Schenker
Leitsatz
Hat sich der Schenker bei einer Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt zur Übernahme der anfallenden Schenkungsteuer
verpflichtet und sofort die Ablösung der gestundeten Steuer nach § 25 Abs.1 Satz 3 ErbStG beantragt, so ist zur Ermittlung
des steuerpflichtigen Erwerbs der Steuerwert nach § 10 Abs.1 ErbStG gemäß § 10 Abs.2 ErbStG lediglich um die sofort zu zahlende
Steuer zuzüglich des Ablösungsbetrags der zinslos gestundeten Steuer nach § 25 Abs.1 ErbStG zu erhöhen (gegen Hinweis 27 Satz
3 zu § 10 ErbStG, Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch).
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 309 Nr. 6 EFG 2000 S. 85 SAAAB-10178
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