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Abgabenordnung; | Korrektur einer Steuerfestsetzung im Billigkeitsverfahren (§ 163 AO)
Ein vor Bestandskraft eines Steuerbescheids gestellter Antrag auf Festsetzung einer niedrigeren Steuer nach § 163 AO 1977 ist auch dann sachlich zu prüfen, wenn ein Einspruchsverfahren nicht durchgeführt wurde (). Sachliche Billigkeitsgründe sind nach Auffassung des Senats gegeben, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist. Sie sind aber vor allem gegeben, wenn der Steuerbescheid auf einem offensichtlichen und eindeutigen, anderweitig nicht behebbaren Irrtum des FA über die bereits aus dem Gesetz ersichtlichen Wertungen des Geset...