Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einem fehlgeschlagenen
Grundstücksumsatz
Leitsatz
1. Ein Unternehmer, der beabscihtigt
hat, Investitionsleistungen unter Verzicht auf die Steuerfreiheit von
Grundstückslieferungen für einen steuerpflichtigen
Grundstücksumsatz zu verwenden, hat Anspruch auf sofortigen Abzug der im
Zusammenhang mit seinen Investitionsangaben angefallenen Vorsteuern auch dann,
wenn der Grundstücksumsatz letztendlich nicht zustande kommt.
2. Ein Unternehmer, der sowohl
Umsätze tätigt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch solche,
die nicht dazu berechtigen, kann die Steuer, mit der die von ihm bezogenen
Eingangsumsätze belastet sind, dennoch abziehen, sofern diese Leistungen
mit den Ausgangsumsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, direkt und
unmittelbar zusammenhängen. Dies gilt ausnahmsweise auch dann, wenn ein
direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten
Eingangsumsatz und einem Ausgangsumsatz, der zum Vorsteuerabzug berechtigt,
nicht hergestellt werden kann, weil der Unternehmer die Eingangsumsätze
aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig waren, nicht
wie beabsichtigt im Rahmen steuerpflichtiger Umsätze verwenden konnte.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.