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Finanzgericht München Urteil v. - 2 K 5598/99

Gesetze: EStG 1997 § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG 1997 § 9 Abs. 5

Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines im Außendienst tätigen Arbeitnehmers

Zur Veröffentlichung an EFG am nach Zulassung der Revision durch den BFH (VI R 66/02)

Leitsatz

Verbringt ein Außendienstmitarbeiter, dem bei seinem Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, nachweislich 75 % seiner Arbeitszeit in seinem häuslichen Arbeitszimmer, so ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit mit der Folge, dass die Kosten des Arbeitszimmers in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar sind.

Wird einem angestellten Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, so sind die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers voll absetzbar, wenn nachweislich 75% der Arbeitszeit im Arbeitszimmer verbracht werden.

Fundstelle(n):
ZAAAB-10060

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht München, Urteil v. 12.06.2001 - 2 K 5598/99

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